Risikoanalyse

VORSICHT IST BESSER ALS NACHSICHT

Die Situation ist nicht unbekannt: Im Rahmen einer Betriebsprüfung wird durch den Fachprüfer festgestellt, dass ein Teil der Pensionszusage nicht den formalen Vorschriften entspricht oder die Rückstellungen nicht richtig berechnet wurden. Im Regelfall ist der Grund hierfür nicht immer offensichtlich und die Auswirkungen sind mit einer Nachzahlung verbunden.

Werden diese Risiken, wenn auch unangenehm, im Rahmen einer Betriebsprüfung aufgedeckt und damit für Ihren Mandanten die Möglichkeit geschaffen, die Zusage zu ändern, sind andere Risiken in der betrieblichen Altersversorgung meist deutlich schwerwiegender.

Fehler in Zusagen, die nicht unmittelbar steuerrechtliche Auswirkungen haben, können für Ihren Mandanten noch schwerer erkennbar sein und damit unberechenbar werden. So ist für die meisten Unternehmen das Thema der Entgeltumwandlung oder auch eine tarifvertraglich bedingte, vom Unternehmen finanzierte betriebliche Altersversorgung zwar in den Zahlungen erkennbar, aber nicht im Augenmerk bei einer Risikoanalyse. Risiken wie Gleichbehandlung, geschlechterspezifische Diskriminierung, Verletzungen bezgl. der Wertgleichheit usw. treten meist nicht unmittelbar auf, sondern erst später. Die vom Gesetzgeber vorgesehenen Verjährungsfristen lassen dem Arbeitnehmer auch noch als Rentner Zeit, seinen Anspruch gegenüber dem Arbeitgeber bzw. ehemaligen Arbeitgeber geltend zu machen.

Die notwendige Analyse geht hierbei über die steuerrechtlich relevanten Themen hinaus und bietet Ihnen und Ihrem Mandanten die Möglichkeit, nicht nur die Risiken sondern auch Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt zu bekommen.

Sprechen wir darüber.

 

(Um-) denken bringt Gewinn!